STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN
NUTZEN SIE DEN STAATLICHEN STEUERBONUS FÜR HANDWERKSLEISTUNGEN VON BIS ZU 1.200€ im Jahr!
Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs. 2 S.2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr:
20% von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro!